Aufgaben der Gemeinde im Bestattungswesen - Todesfall und Friedhofswesen in der kommunalen Verwaltung (Oberösterreich)
Seminar-ID
22478/O/1WG/26
Zielgruppe
Zielgruppe sind alle Organe von Gemeinden, Gemeindebedienstete in deren Verantwor-tungsbereich Verwaltungsakte im Zusammenhang mit Todesfällen fallen und jene Personen, die mit der technischen und baulichen Betreuung von Grabanlagen befasst sind.
Ziel
Im Seminar sollen die der Gemeinde und ihren Organen und Hilfspersonen zukommenden Pflichten und Rechte nach dem Oö Bestattungsgesetz systematisch dargestellt und anhand praktischer Beispiele mit den Teilnehmenden erörtert werden.
Dabei soll auch der Zusammenhang mit den wesentlichen Bestimmungen des öffentlichen Rechts (Melde- und Personenstandsregister), des Zivilrechts (vertragliche und deliktische Haftpflichten) sowie den Tatbeständen des gerichtlichen Strafrechts beleuchtet werden.
Wesentliche Programmpunkte sind die Pflichten und Obliegenheiten im Todesfall, die Gestaltung und rechtliche Regelung von Bestattungsanlagen und die Rechtsbeziehungen mit Benützungsberechtigten von Grabstellen.
Programmschwerpunkte & Methodik
• Feststellung des Todes und der Ursache (Todesfälle und Leichenfunde, Rolle der Gemeinde und ihrer Organe bei der Totenbeschau, Ausstellung der Todesbescheinigung, Feststellung der Todesursache, Obduktion)
• Vorbereitung der Bestattung (Bestattungspflicht und –art, Aufbewahrung und Aufbahrung)
• Bestattungsformen (Erdbestattung, Feuerbestattung, Friedhofspflicht, Beisetzung und Aufbewahrung)
• Überführung und Enterdigung (Transport von Leichen, vor und nach der Bestattung)
• Bestattungsanlagen (Friedhöfe, Naturbestattungsanlagen und private Begräbnisstätten, Errichtung, Bewilligung, Sperre und Auflassung)
• Grabstellen, Benützungsrecht und Friedhofsordnung (Gebühren, Gebührenordnung, Gebührenschuld, Entstehen, Fälligkeit und Eintreibung, Rückerstattung)
• Strafbestimmungen
• Zivilrechtliches (Vertragliche und deliktische Haftung, Verkehrssicherungspflicht und Betreiberhaftung, Sorgfaltsmaßstab und Beweislastumkehr)
• Strafrechtliches (Störung der Totenruhe, Störung einer Bestattungsfeier)
Vortrag, Diskussion
Vortragende
Mag. Andreas Netzer
Andreas Netzer leitet das Team Verwaltungsrecht und Grundeinlöse der ÖBB–Infrastruktur AG und verfügt aufgrund langjähriger wissenschaftlicher Befassung und Praxis, darunter auch als Rechtsanwalt mit öffentlich-rechtlicher Spezialisierung, über profunde Kenntnisse des allgemeinen und besonderen Verwaltungs- wie auch des Verfassungsrechtes.
Dauer
15.06.2026, 09:00 - 17:00 Uhr
Ort
Online
Online Zoom
Technische Ausstattung
Dieses Live-Webinar, das online via Videokonferenz durchgeführt wird, läuft ähnlich ab wie ein Vor-Ort-Seminar. Ihre Vortragenden werden Ihnen die Inhalte in gewohnter Form präsentieren und vermitteln. Sie werden mit Ihnen über Video-Chat diskutieren bzw. Ihre Fragen schriftlich mittels Chatfunktion beantworten. Als technische Ausstattung benötigen Sie ein elektronisches Gerät, mit dem Sie Video-Chatten oder mittels schriftlicher Chatfunktion Fragen stellen können.
Sie benötigen daher:
• Laptop/Tablet oder einen Stand-Computer (inkl. Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Head-Set)
• eine stabile Internetverbindung
• einen aktuellen Internetbrowser
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie während des Workshops vollen Zugang mit einem elektronischen Endgerät (Laptop, Tablet oder PC inkl. Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Head-Set) haben und Sie sich interaktiv einbringen können (Teilnahme an Breakout-Sessions, virtuellen Whiteboards etc.).
Sie erhalten ca. 1 Woche vor dem Seminartermin per E-Mail einen Teilnahmelink, mit dem Sie über Ihren Internetbrowser an dem Live-Webinar teilnehmen können. Am Seminartag können Sie 20 Minuten vor Beginn dem Webinar beitreten. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie Frau Henickl unter henickl@kdz.or.at oder +43 1 8923492 24.
Seminarpreis
€ 440,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 345,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für fördernde Mitglieder des KDZ.
Anmeldungen, welche bis 6 Wochen vor Seminarbeginn eintreffen, werden mit einem Frühbucherbonus von € 25,00 honoriert.
Im Betrag inbegriffen sind sämtliche elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar).
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
01.06.2026
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KDZ Login Ihre Ansprechpartnerin
Eva Wiesinger (wiesinger@kdz.or.at)
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