Update Beihilfenrecht – Städte & Gemeinden als Fördernehmer und Fördergeber "Neue Transparenzpflichten für Förderstellen (De-Minimis und Transparenzdatenbank)"
Seminar-ID
22485/O/1EW/26
Zielgruppe
Bürgermeister*innen, Amtsleiter*innen, Finanzdirektor*innen, Mitarbeiter*innen der Finanzverwaltung, Abteilungsleiter*innen und Mitarbeiter*innen, die mit der Bearbeitung und Abwicklung von Förderungen in der Rolle als Fördernehmer*in oder Förderstelle betraut sind.
Ziel
In den letzten Jahren entwickelte sich das Beihilfenrecht zu einem zentralen Rechtsgebiet für Gemeinden und Städte, das zahlreiche Aspekte ihrer Tätigkeiten berührt (z.B. Betrieb von gemeindeeigenen Unternehmen, Gründung von Joint Ventures, Verkauf von Liegenschaften, Bewerbung um Förderungen, Durchführung von gemeindeeigenen Förderprogrammen). Durch die zahlreichen Leitlinien und Bekanntmachungen der EU-Kommission und die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof ist es (auch) für Gemeinden und Städte eine Herausforderung, den Überblick über die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen zu behalten. Die Einhaltung des Beihilfenrechts ist aber entscheidend, weil bei rechtswidrig gewährten Beihilfen neben einem Imageschaden auch zivilrechtliche Rechtsfolgen drohen. Darüber hinaus treten im Jahr 2026 neue (Transparenz)Verpflichtungen für Förderstellen in Kraft. Diese resultieren einerseits aus dem Unionsrecht (De-Minimis-Verordnung) und andererseits aus dem nationalen Recht (Transparenzdatenbank).
Ziel dieses Seminars ist, dass die Teilnehmer*innen beihilfenrechtlich relevante Sachverhalte erkennen und einen "Werkzeugkoffer" zum rechtskonformen Umgang mit dem Beihilfenrecht erhalten.
Programmschwerpunkte & Methodik
• Erkennen von beihilferelevanten Sachverhalten: Wann müssen die Alarmglocken schrillen?
• Prinzip des marktwirtschaftlich handelnden Wirtschaftsbeteiligten - die öffentliche Hand als Wirtschaftsbeteiligter
• Ausstattung und Betrieb von gemeindeeigenen Unternehmen: Worauf ist aus beihilfenrechtlicher Sicht zu achten?
• Planung von beihilferelevanten Maßnahmen: Wie kann die Erfüllung des Beihilfentatbestands vermieden werden?
• Wenn die Erfüllung des Beihilfentatbestands nicht vermieden werden kann: Ist die De-minimis Verordnung oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung auf die Maßnahme anwendbar? Welche Transparenzpflichten sind zu erfüllen?
• Update zu den Novellen der De-minimis Verordnung und der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
• Update zu den Transparenzpflichten auf Grundlage der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank: Verpflichtungen für Länder/Gemeinden und für ausgegliederte Rechtsträger
• Schnittstelle Informationsfreiheitsgesetz und Beihilfen
• Exkurs: Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse
• Exkurs: Forschungsförderung
• Monitoring und Prüfung bei Beihilfenprogrammen
• Praxiserfahrung: Do‘s & Dont‘s bei Förderprogrammen
• Transparenzpflichten im Beihilfenrecht
• Notifikationsverfahren
• Folgen einer rechtswidrig gewährten Beihilfe
Input der Vortragenden, Diskussion & Erfahrungsaustausch, Eingehen auf Fragen und Problemstellungen aus der Praxis der Teilnehmer*innen.
Vortragende
MMag. Robert Keisler
ist Rechtsanwalt für Öffentliches Wirtschaftsrecht.
Er ist Partner bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH und Mitglied des Teams für Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Öffentliches Recht.
Zu Keislers Spezialgebieten zählen die Beratung und Vertretung von Auftragnehmer*innen und Auftraggeber*innen aus verschiedensten Branchen auf nationaler und internationaler Ebene im Bereich des Vergabe- und Regulierungsrechts. Er verfügt zudem über langjährige Erfahrung in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, einschließlich des Beihilfenrechts. Das Handelsblatt zählt Robert Keisler zu den besten Anwält*innen im Rechtsgebiet Öffentliches Wirtschaftsrecht (Best Lawyers Ranking 2020).
Mag. Marlene Wimmer-Nistelberger, LL.M.
ist als Rechtsanwältin in den Fachbereichen Beihilfenrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht.
Sie ist Partnerin bei bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH und Mitglied des Teams für Wettbewerbsrecht und Öffentliches Recht.
Ihre Schwerpunkte sind neben dem EU-Beihilferecht auch das öffentliche Wirtschaftsrecht. Marlene Wimmer-Nistelberger ist Autorin einer Reihe von Publikationen und hält interne und externe Vorträge zum EU-Beihilferecht und öffentlichen Recht. Zuletzt hat sie zusammen mit weiteren Vortragenden das ARS-Seminar „Beihilferecht in der Praxis“ gehalten.
Dauer
12.03.2026, 09:00 - 13:00 Uhr
Ort
Online
Online Zoom
Technische Ausstattung
Dieses Live-Webinar, das online via Videokonferenz durchgeführt wird, läuft ähnlich ab wie ein Vor-Ort-Seminar. Ihre Vortragenden werden Ihnen die Inhalte in gewohnter Form präsentieren und vermitteln. Sie werden mit Ihnen über Video-Chat diskutieren bzw. Ihre Fragen schriftlich mittels Chatfunktion beantworten. Als technische Ausstattung benötigen Sie ein elektronisches Gerät, mit dem Sie Video-Chatten oder mittels schriftlicher Chatfunktion Fragen stellen können.
Sie benötigen daher:
Laptop/Tablet oder einen Stand-Computer (inkl. Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Head-Set)
eine stabile Internetverbindung
einen aktuellen Internetbrowser
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie während des Workshops vollen Zugang mit einem elektronischen Endgerät (Laptop, Tablet oder PC inkl. Kamera, Mikrofon und Lautsprecher oder Head-Set) haben und Sie sich interaktiv einbringen können (Teilnahme an Breakout-Sessions, virtuellen Whiteboards etc.).
Sie erhalten ca. 1 Woche vor dem Seminartermin per E-Mail einen Teilnahmelink, mit dem Sie über Ihren Internetbrowser an dem Live-Webinar teilnehmen können. Am Seminartag können Sie 20 Minuten vor Beginn dem Webinar beitreten. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie Frau Henickl unter henickl@kdz.or.at oder +43 1 8923492 24.
Seminarpreis
€ 250,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer und € 200,00 exkl. 20 % Umsatzsteuer für fördernde Mitglieder des KDZ.
Im Betrag inbegriffen sind sämtliche elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar).
Stornierung: Stornos können nur bei schriftlicher Absage anerkannt werden. Bis 4 Wochen vor Seminarbeginn entfällt die Stornogebühr, ab 4 Wochen vor Seminarbeginn beträgt sie 30 %, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn 50 %, bei Nichtteilnahme wird der volle Betrag verrechnet. Wird eine Ersatzperson gemeldet, entfällt die Stornogebühr. Zielgruppe von KDZ-Seminaren & Veranstaltungen: Die Seminare und Veranstaltungen des KDZ richten sich an Bedienstete von Gemeinden & Gemeindeverbänden, Ländern, Bund und deren Betrieben sowie an Politiker*innen.
Anmeldeschluss
26.02.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen & DatenschutzhinweisHinweis zum Datenschutz: Im Zuge der Durchführung einer KDZ-Weiterbildungsveranstaltung verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen (Name, Kontaktdaten, Organisation) und geben diese zu Vorbereitungszwecken an Vortragende weiter. Für die elektronische Abwicklung von Webinaren wird der Anbieterdienst „ZOOM“ verwendet. Mit Buchung des Webinars stimmen Sie zu, für die Online-Abwicklung im Falle der technischen Erforderlichkeit ggf. ihre E-Mail-Adresse weiterzugeben. Weitere Informationen sind den einschlägigen Datenschutzrichtlinien (
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Elektronische Seminarunterlagen (pdf-Dokumente online abrufbar)
Die Seminarunterlagen für diese Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen ausschließlich in elektronischer Form in einem geschützten Login Bereich (Benutzerkonto) bereitgestellt.
Ihre Seminarunterlagen können Sie frühestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn und nach Registrierung mit ihrer persönlichen E-Mail-Adresse in Ihrem persönlichen Login Bereich herunterladen:
KDZ Login Ihre Ansprechpartnerin
Eva Wiesinger (wiesinger@kdz.or.at)
DownloadsSeminarbeschreibung 22485/O/1EW/26